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07
Mär

Für Beschäftigte gibt es drei Möglichkeiten der Frühpensionierung, die jeweils vom Alter und dem Gesundheitszustand der betreffenden Person abhängig sind.

Die erste Möglichkeit der Frühpensionierung ist die Pensionierung mit Vollendung des 63ten Lebensjahres. Hier wird der Antragsteller ohne den Nachweis der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, muss allerdings mit einer Ruhegehaltskürzung von 3,6% für jedes volle Jahr, um das der Beschäftigte früher in den Ruhestand geht rechnen (pro Monat sind dies 0,3%).

Beispiel: Max Mustermann hatte am 01.01.2009 seinen 63ten Geburtstag und möchte zum 31.12.2009 pensioniert werden. Dadurch verringert sich sein Ruhegehalt um 3,6%.

Die zweite Möglichkeit ist die Pensionierung auf Antrag von schwerbehinderten Beschäftigten nach Vollendung des 60ten Lebensjahres. Hier kann der schwerbehinderte Antragsteller ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, jedoch muss auch hier mit einer Ruhegehaltskürzung von 3,6% pro Jahr, um das der Antragsteller früher in den Ruhestand geht, gerechnet werden. Die Höchstgrenze liegt allerdings bei 10,8%. Diese Kürzung betrifft allerdings nur Personen, die nach dem 16.11.2000 schwerbehindert geworden sind und auch solche, die nach dem 16.11.1950 geboren wurden.

Beispiel: Max Mustermann bekommt nach einem Autounfall am 01.01.1998 einen Schwerbehindertenausweis und will sich nach Vollendung des 60ten Lebensjahres pensionieren lassen. Sein Ruhegehalt verringert sich um 10,8%.

Die dritte Möglichkeit ist die Pensionierung bei Dienstunfähigkeit vor Vollendung des 63ten Lebensjahres. Hier kann der Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig vom Dienst ausscheiden. Die Dienstunfähigkeit muss durch eine amtsärztliche Untersuchung festgestellt werden und auf einer schwerwiegenden Krankheit beruhen. Auch hier muss der Antragsteller mit einer Kürzung von 3,6% pro Jahr rechnen, um das er früher in den Ruhestand eingetreten ist. Die Höchstgrenze liegt auch hier bei 10,8%.

Beispiel: Max Mustermann lässt sich ein halbes Jahr nach seinem 62ten Geburtstag pensionieren, was 2 ½ Jahre vor seinem eigentlichen Ruhestand sind. Dadurch verringert sich sein Gehalt um 2,5*3,6% = 9%.