01
Jul

Wie der Kölner Anzeiger berichtet, werden viele ehemalige Beamte der Telekom und der Post teilweise angeblich wegen Dienstunfähigkeit schon sehr früh in Ruhestand geschickt. Konkret beträgt das Durchschnittsalter bei den kranken Telekom-Beamten anscheinend 46 Jahre, bei den Post-Beamten 48 Jahre – normalerweise liegt das Durchschnittsalter der Frühpensionäre bei rund 51 Jahren.  Interessant ist auch die große Fallzahl – im vergangen Jahr wurden bei Post und Telekom zusammen rund 3000 Frühpensionäre gezählt.

Die berechtigte Frage ist nun, ob diese hohe Zahl an Frühpensionierungen mit dem vergleichsweise niedrigen Durchschnittsalter bei Post und Telekom gerechtfertigt ist – oder ob hier Unternehmen versuchen, sich auf Kosten der Steuerzahler von Beamten zu entledigen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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14
Apr

Altersteilzeit bedeutet, der Arbeitnehmer reduziert seine Arbeitszeit – und bereitet sich auf den Ruhestand, um den Arbeitsplatz für einen ausgelernten oder arbeitslos angemeldeten Arbeitnehmer freizumachen. Der Arbeitnehmer ist nicht ganz aus dem Berufsleben ausgeschieden, sondern steht immer noch im Arbeitsverhältnis.

Altersteilzeit kann ein Arbeitnehmer beantragen, der mindestens 55 Jahre alt ist und – eine Beschäftigungszeit von 5 Jahren nachweisen kann, außerdem vor Beginn der Altersteilzeit 1080 Tage in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis hat. Der regelmäßige Verdienst bei einem Altersteilzeitbeschäftigung muss mehr als 400,00 Euro betragen und rentenversicherungspflichtig sein.

Die Altersteilzeit dauert so lange, bis der Anspruch auf eine ungekürzte gesetzliche Rente besteht. Die Fortsetzung der Altersteilzeit ist von den individuellen Rentenansprüchen abhängig – es ist daher ratsam, sich vorher beim zuständigen Rentenversicherungsträger persönlich beraten lassen. Der Arbeitgeber kann die Altersteilzeit bei Arbeitnehmer unter 60 Jahren ablehnen, da das Modell eine Kann-Bestimmung ist.

Die wöchentliche Arbeitszeit verkürzt sich um die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit. Bei der Berechnung sind die letzten 24 Monate ausschlaggebend. Die Arbeitszeit wird gemeinsam und individuell vereinbart. Das Blockmodell ist eine Variante, der Arbeitnehmer arbeitet in der ersten Hälfte wie bisher, in der zweiten Hälfte wird er von der Arbeit freigestellt, bei weiter bestehendem Arbeitsverhältnis. Es ist Freizeit unter Fortzahlung der Bezüge vom Arbeitgeber.

Während der Altersteilzeit erhält der Arbeitnehmer seine vereinbarte Bezahlung sowie einen steuerfreien Aufstockungsbetrag von seinem Arbeitgeber, der mindestens 20 % des Teilzeitbezahlung ist – und dieser Betrag ist sozialversicherungsfrei. Darüber hinaus zahlt der Arbeitgeber in die Rentenversicherung, bis 90% Beiträge, auch bei einer Beschäftigung oder veränderter Arbeitszeit.

Eine Nebenbeschäftigung ist während einer Altersteilzeit nicht erlaubt, es sei denn, sie hatte auch schon vor fünf Jahren existiert und diese Beschäftigung wurde ständig ausgeübt. Mehrarbeit und Überstunden dürfen ebenfalls nicht gemacht werden. Wird trotzdem Nebenbeschäftigung ausgeübt, werden die Aufstockungsbeträge nicht geleistet. Wenn bei längerer Krankheit das Entgeltfortzahlung nicht vom Arbeitgeber gezahlt wird, zahlt die Krankenkasse Krankengeld nach dem halben Gehalt.

Altersteilzeit endet mit der Altersrente und dieses Modell hat keine große Auswirkung auf die zukünftige Rente, da der Arbeitgeber Beiträge bis 90 % eingezahlt hat. Die Rente fällt nach fünf Jahren Altersteilzeit sehr niedrig aus, als hätte man volle Jahre gearbeitet.

Update: Es gibt unter vivemus.de nun einige sehr interessante, weitergehenden Informationen rund um die Altersteilzeit.

07
Apr

Die Altersteilzeit ermöglicht den Arbeitnehmern ab 55 Jahren einen frühzeitigen und “gleitenden” Übergang in den Ruhestand. Im Rahmen der Altersteilzeit wird Ihre Arbeitszeit um rund die Hälfte reduziert – dabei wird das geringere Arbeitseinkommen dann durch Zuschüsse der Arbeitsagentur kompensiert. Wer an der Teilnahme an dem Altersteilzeit-Modell interessiert ist (und Ende des Jahres mindestens 55 Jahre alt ist), sollte jetzt schnell handeln, da das meiner Ansicht nach sehr interessante Modell Ende des Jahres ausläuft. Wichtig dabei ist, dass man keinen Gesetzesanspruch auf Altersteilzeit hat – Ihr Arbeitgeber muss der Altersteilzeit zustimmen. Weitere Informationen finden Sie hier